-- 53 --
Anhang 16
DV 947/300, § 22
| a) | ordnungsgemäß angezogene Achsstellkeile, |
| b) | nachgezogene Treibachslager, |
| c) | passende Gelenkbolzen, |
| d) | ordnungsgemäße Stangenlager und passende Beilagen, |
| e) | die Kuppelstangen müssen in der hinteren Totpunktlage stehen. |
| a) | Stangen abbauen und in gekuppeltem Zustand waagerecht auf Böcke legen. |
| b) | Stangenlager mit berichtigten Beilagen einbauen und festziehen. |
| c) | Lagermitten festlegen. |
| d) | Mit dem Stichmaß für Abstandsmessung ist vom Treibradsatz ausgehend, das Achsstichmaß zu ermitteln und auf die Stangenlager zu übertragen. |
| e) | Die hierbei ermittelten Abweichungen sind zu berichtigen. |
| f) | Die Berichtigung erfolgt entweder durch Abhobeln oder Verstärken des Lagerrückens. Wird mit Blechen hinterlegt, so sind sie festzunieten. Der Lagerrücken kann auch durch Aufragsschweißung verstärkt werden. |
| g) | Stangen anbauen. Die Stangenlager sind richtig eingestellt, wenn sie bei festgezogenen Beilagen und festsitzenden Lagerhälften in den beiden Totpunkten von Hand bewegt werden können. |